Caspar Westhoff beantragt die Schankerlaubnis (1836)
Antwort des Gemeinderates
Brief an den Bürgermeister
Der Küper Casp. Westhoff auf dem Frohnhofe unter der Hausnummer 68 bittet gehorsamst um Verleihung der Schenkwirtschaft
In Erwägung, das Bittsteller ein sehr ordentlicher Mann und in solchen Verhältnissen ist, daß er einer kleinen Wirtschaft mit Ehren vorstehen kann war der heute versammelte Gemeinderat der Stadt der Meinung, daß demselben die Erlaubnis zum Schenken erteilt werden möge und trug demnach darauf an
Schwelm am 08. Febr. 1837
Der Gemeinderat
G.A. Hülsenbeck
Friedrich Haardt
Chist. Ballauf
Fried. Wilh. Sturmfels
Joh. Friedr. Baselmann
Peter Weustenfeld
G. W. Klein
Die Erlaubnis zur Anblage einer Schenkwirtschaft wird hierdurch unter der ausdrücklichen Bedingung erteilt, daß dabei keine sch........gungen stattfinden stets auf Ruhe und Ordnung gehalten auch die Polizeistunde niemals beim Schenken überschritten wird. Vor Anfang der Wirtschaft muß solche bei mir angemeldet werden.
Schwelm, den 10. Febr. 1837 Der Bürgermeister
Th. Sternenberg
Caspar Westhoff ist hienach erschienen und ihm der Erlaubnisschein ausgefertigt.
10.02.1837
Schwelm den 15. Dez. 1836
Wohlgeborener Herr Bürgermeister !
Euer Wohlgeboren erlaube ich mir gehorsamst zu bitten, doch gütigst veranlassen zu wollen, daß mir auf Neujahr 1837 das Patent zur Schenkwirtschaft erteilt werde. Dadurch glaube ich noch etwas zu verdienen um mich mit meiner sehr zahlreichen Familie besser ernähren zu können, was mir sonst von meinem Handwerke alleine bei den so sehr herabgesetzten Preisen für die Arbeiten und bei den drückenden Erhöhungen in Steuern und sonstigen Abgaben fast nicht mehr möglich ist.
In der sicheren Hoffnung, daß Euer Wohlgeboren meine Lage berücksichtigen und meinen Wunsch geneignestens unterstützen werden, harrt in tiefschuldiger Verehrung
Euer Wohlgeboren
ergebenster Diener
Caspar Westhoff