Heirat Caspar Westhoff und Elisabeth Hahne am 26.09.1813 in Schwelm

Kirchliche Urkunde zu Schwelm

Aufgebotene und Getraute

Der Jungeselle Johann Casper Westhoff allhier, des Johann

Theodor Westhoff im münsterischen ehelicher Sohn, mit

Jungfrau Anna Cathrina Elisabeth Hahne allhier, des

weiland(=verstorbenen) Daniel Hahne gewesenen Bürgers und Einwohners

allhier nachgelassener ehelicher Tochter.

Nota:Ihr Bräutigam ist katholisch

Copul ohne Erbschein

Pastor

26. Sept. 1813

Civilstandsregister

N. ro 20.

Im Jahre eintausend achthundert und dreizehn, am fünf und zwanstigsten

September um elf Uhr morgens erschien vor mir Johann Peter

Heirath

Adriani, Marie (= Bürgermeister) der Municipalität Schwelm

von

1) Der hier in Schwelm wohnende Faßbinder Johann

Johann Caspar

Caspar Westerhoff . . . . zufolge des von

Westerhoff

dem Herrn von Schlehbrügge, Marie zu Werne aus dem Kirchen

und

buch der wernischen Pfarrgemeinde am ein und zwanzigsten

Anna Elisabeth

August achzenhundert und zehn, erhieltenen Certifikats

Hahne

in Werne , am sechs und zwanzigsten November

eintausend siebenhundert sechsundachzig geboren, großjähriger

ehelicher Sohn der nach einer beigebrachten Notariats Urkunde des

Friedesgerichtes zu Werne vom siebzehnten August achzehnhundert und

dreizehn , in der Commune Varnhövel im Kanton Werne

verstorbenen Eheleute des Faßbinders Johann Diederich Westerhoff

und der Antonnetta Belter. Auch die übrigen Aszendenten des

Komparenten sind nicht mehr am leben.

2) die Jungfrau Anna Elisabeth Hahne, ebenfalls -----------

hierselbst in Schwelm ------- wohnend und, zufolge des von

dem Herrn Bever , Graffier des Tribunals erster Instans zu Hagen,

aus dem Kirchenbuche der lutherischen Gemeinde hierselbst vom

zehnten September diesen Jahres erteilten Attestes

in Schwelm , am ersten Februar

eintausend siebenhundert neun und achzig geboren, großjähriger

ehelicher Tochter, des nach einem beigebrachten Totesscheines

vom zehnten dieses Monats am acht und zwanzigsten Juli

achzenhundert und eins hierselbst verstorbenen Tagelöhner Johann

Daniel Hahne, und der Anna Caharina Düsterloh hierselbst.

Letzere befand sich ebenfalls vor mir ein.

Beide Hauptkomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbnis

durch Trauung zu vollziehen.

Das Aufgebot ist zwei mal vor hiesigem Gemeindehause, nämlich am zweiten

und dritten Sonntage des jetzigen Monats September,

jedesmal morgens um elf Uhr vorschriftsmäßig

geschehen