Heirat Caspar Westhoff und Elisabeth Hahne am 26.09.1813 in Schwelm
Kirchliche Urkunde zu Schwelm
Aufgebotene und Getraute
Der Jungeselle Johann Casper Westhoff allhier, des Johann
Theodor Westhoff im münsterischen ehelicher Sohn, mit
Jungfrau Anna Cathrina Elisabeth Hahne allhier, des
weiland(=verstorbenen) Daniel Hahne gewesenen Bürgers und Einwohners
allhier nachgelassener ehelicher Tochter.
Nota:Ihr Bräutigam ist katholisch
Copul ohne Erbschein
Pastor
26. Sept. 1813
Civilstandsregister
N. ro 20.
Im Jahre eintausend achthundert und dreizehn, am fünf und zwanstigsten
September um elf Uhr morgens erschien vor mir Johann Peter
Heirath
Adriani, Marie (= Bürgermeister) der Municipalität Schwelm
von
1) Der hier in Schwelm wohnende Faßbinder Johann
Johann Caspar
Caspar Westerhoff . . . . zufolge des von
Westerhoff
dem Herrn von Schlehbrügge, Marie zu Werne aus dem Kirchen
und
buch der wernischen Pfarrgemeinde am ein und zwanzigsten
Anna Elisabeth
August achzenhundert und zehn, erhieltenen Certifikats
Hahne
in Werne , am sechs und zwanzigsten November
eintausend siebenhundert sechsundachzig geboren, großjähriger
ehelicher Sohn der nach einer beigebrachten Notariats Urkunde des
Friedesgerichtes zu Werne vom siebzehnten August achzehnhundert und
dreizehn , in der Commune Varnhövel im Kanton Werne
verstorbenen Eheleute des Faßbinders Johann Diederich Westerhoff
und der Antonnetta Belter. Auch die übrigen Aszendenten des
Komparenten sind nicht mehr am leben.
2) die Jungfrau Anna Elisabeth Hahne, ebenfalls -----------
hierselbst in Schwelm ------- wohnend und, zufolge des von
dem Herrn Bever , Graffier des Tribunals erster Instans zu Hagen,
aus dem Kirchenbuche der lutherischen Gemeinde hierselbst vom
zehnten September diesen Jahres erteilten Attestes
in Schwelm , am ersten Februar
eintausend siebenhundert neun und achzig geboren, großjähriger
ehelicher Tochter, des nach einem beigebrachten Totesscheines
vom zehnten dieses Monats am acht und zwanzigsten Juli
achzenhundert und eins hierselbst verstorbenen Tagelöhner Johann
Daniel Hahne, und der Anna Caharina Düsterloh hierselbst.
Letzere befand sich ebenfalls vor mir ein.
Beide Hauptkomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbnis
durch Trauung zu vollziehen.
Das Aufgebot ist zwei mal vor hiesigem Gemeindehause, nämlich am zweiten
und dritten Sonntage des jetzigen Monats September,
jedesmal morgens um elf Uhr vorschriftsmäßig
geschehen